WEEE & CE
WEEE-Kennzeichnung
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/19/EU und 2006/66/EG in nationales Recht gilt folgendes:
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an den dafür eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an die Verkaufstelle zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit der Wiederverwertung, der stoffl ichen Verwertung oder anderer Formen der Verwertung von Altgeräten leisten Sieeinen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
CE-Kennzeichnung
Hiermit erklären wir, dass unsere Produkte die CE-Kennzeichnung gemäß den Bestimmungen und Vorgaben tragen.
Sie entsprechen somit den grundlegenden Anforderungen der jeweiligen EU-Richtlinien.