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Ladesäulenpflicht an Tankstellen

Ladesäulenpflicht an Tankstellen

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Ab 2028 müssen große Tankstellenbetreiber in Deutschland mit mindestens 200 Standorten Schnellladestationen für Elektroautos anbieten. Die Bundesregierung hält an dieser Vorgabe fest, trotz Forderungen aus der Branche, die Frist auf 2030 oder 2032 zu verschieben. Eine Verlängerung würde die Marktentwicklung der E-Mobilität bremsen, argumentiert die Regierung laut einem Bericht. Jede betroffene Tankstelle soll mindestens eine Ladestation mit 150 kW Leistung bieten. Ausnahmen sind möglich, falls kein Platz verfügbar ist.

Der Ausbau dieser Ladeinfrastruktur ist Teil der Strategie zur Förderung der Elektromobilität, neben dem Aufbau des Deutschlandnetzes. Ziel bleibt, bis 2030 rund 15 Millionen E-Autos auf die Straße zu bringen, auch wenn diese Zahl zunehmend unrealistisch erscheint.

Branchenvertreter kritisieren die Pflicht, da nicht an allen Standorten der Ausbau technisch oder wirtschaftlich sinnvoll sei. Genehmigungsprozesse und Netzanschlüsse seien oft problematisch. Es drohen Fehlinvestitionen, wenn Ladepunkte an ungeeigneten Orten erzwungen werden.

Auch aus den Reihen der Elektromobilität gibt es Kritik: Tankstellen seien überholt, da Elektroautos praktischer an Orten geladen werden könnten, die man im Alltag ohnehin besucht, wie Supermärkte oder Fitnessstudios.

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