1. Kaufprämie für Elektroautos (ab 01. Januar 2026)
Was geplant ist:
Es soll wieder eine staatliche Kaufprämie (Umweltbonus) für neue Elektroautos (BEVs) geben.
Höhe des Zuschusses (geplant):
Basisprämie: ca. 3.000 € pro Fahrzeug.
Familienbonus: + 500 € pro Kind (bis max. +1.000 €).
Einkommensbonus: + 1.000 €, wenn das monatliche Nettoeinkommen unter 3.000 € liegt. Maximal bis ca. 5.000 € pro E-Auto möglich.
Wichtig zu Bedingungen:
Einkommensgrenze: z.B. Haushalte mit mittlerem/kleinem Einkommen profitieren besonders.
Preisdeckel: Netto-Listenpreis des Fahrzeugs meist bis ca. 45.000 € (Premium-Modelle ausgeschlossen).
Antrag über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) nach Zulassung des Fahrzeugs.
2. Steuerliche Anreize und Kfz-Steuer
Kfz-Steuerbefreiung:
Elektroautos (BEV), die bis 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, bleiben weiterhin für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit — also meist bis Ende 2035. Das senkt langfristig die Kosten für E-Auto-Besitzer.
Dienstwagen-Regelung:
Für elektrifizierte Firmenwagen gelten weiterhin günstigere steuerliche Pauschalen (z. B. 0,25 %-Regelung bei Elektro-Dienstwagen bis bestimmter Preisgrenze).
3. Weitere steuerliche Vorteile und Förderpunkte
Steuerliche Begünstigungen:
Sonderabschreibungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge bei Unternehmen werden geprüft/angeboten.
Ladestation-Förderung (separat):
Für private E-Auto-Ladepunkte (z. B. Wallbox zu Hause) gibt es weiterhin Zuschüsse über die KfW-Bank (bis zu mehreren hundert Euro). (lädt man separat, nicht direkt E-Auto-Zuschuss)